Garantiebedingungen
HERSTELLERGARANTIE
Diese freiwillige Herstellergarantie wird gewährt von:
Boldextrusion Ventures GmbH – Marke „Boldobjects“
Herlingsburg 16
22529 Hamburg
E-Mail: info@boldextrusion.com
1. Garantiezeitraum
Wir gewähren auf den von uns hergestellten Hocker eine freiwillige Herstellergarantie von 12 Monaten ab Kaufdatum.
Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
2. Garantieumfang
Die Garantie deckt Material- und Verarbeitungsfehler ab, die bei normaler, sachgemäßer Nutzung auftreten.
Insbesondere umfasst:
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herstellungsbedingte Materialfehler
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Produktions- oder Konstruktionsfehler
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ungewöhnliche Verformungen oder Risse, die nicht durch Fehlbedienung oder Überlastung verursacht wurden
3. Nicht durch die Garantie abgedeckt
Die Garantie gilt nicht für Schäden durch:
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unsachgemäße Nutzung
(z. B. Verwendung als Tritt, Sprünge, Kletterhilfe, seitliche Hebelkräfte) -
Überlastung über die maximale Tragfähigkeit
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Hitze, Flammen, hohe Temperaturen, starke UV-Belastung
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Witterungseinwirkungen oder dauerhafte Outdoor-Nutzung
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Stürze, Unfälle oder mechanische Gewalt
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unsachgemäße Reinigung
(Lösungsmittel, Alkohol, aggressive Reiniger, Scheuermittel) -
normale Abnutzung und Gebrauchsspuren
4. Geltendmachung der Garantie
Für eine Garantieanfrage kontaktieren Sie uns bitte unter:
Boldextrusion Ventures GmbH
Herlingsburg 16
22529 Hamburg
E-Mail: info@boldextrusion.com
Bitte beilegen:
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Kaufbeleg
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Beschreibung des Mangels
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Fotos/Videos des betroffenen Produkts
Wir prüfen den Anspruch und melden uns zeitnah mit den nächsten Schritten.
5. Garantieleistungen
Bei berechtigtem Garantiefall entscheiden wir nach eigenem Ermessen über:
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Reparatur des Produkts, oder
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Austausch gegen ein neues oder gleichwertiges Produkt, oder
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Erstattung des Kaufpreises (ggf. anteilig bei bereits erfolgter Nutzung)
Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatz oder Nutzungsausfall sind ausgeschlossen.
6. Gesetzliche Rechte
Diese Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 437 ff. BGB (24 Monate) bestehen unabhängig davon fort.